Die einzelnen Organe und Einrichtungen der EU sind für unterschiedliche Bereiche zuständig. Zusätzlich nehmen Agenturen in den Mitgliedstaaten verschiedene fachspezifische, wissenschaftliche und verwaltungstechnische Aufgaben wahr.
Wer sind sie – und was tun sie?

Europäisches Parlament
Im Europäischen Parlament sitzen direkt gewählte Abgeordnete aus allen EU-Ländern. Sie erörtern und ändern die Rechtsvorschriften.

Europäischer Rat
Im Europäischen Rat sind die Staats- und Regierungsspitzen der EU vertreten. Unter dem Vorsitz seines Präsidenten legt er die allgemeine politische Richtung der EU fest.

Rat der Europäischen Union
Im Rat der EU kommen die Fachminister/innen aus den Mitgliedstaaten zusammen. Hier werden Gesetze erlassen und Politikbereiche koordiniert. Den Vorsitz führt derzeit Schweden.

Europäische Kommission
Die Europäische Kommission schlägt Gesetze vor, achtet auf die Einhaltung der EU-Verträge und verwaltet das Tagesgeschäft der EU.

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Der Europäische Gerichtshof sorgt dafür, dass das EU-Recht EU-weit einheitlich angewendet wird.
Europäische Zentralbank (EZB)
Die EZB kümmert sich um den Euro. Sie sorgt für Preisstabilität sowie für sichere und solide Banken in der EU.

Europäischer Rechnungshof (EuRH)
Der Europäische Rechnungshof ist der externe Prüfer der EU. Er fungiert als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Steuerzahler/innen.

Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) ist der diplomatische Dienst der Europäischen Union. Seit 2011 ist er für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU zuständig und setzt sich für Frieden, Wohlstand, Sicherheit und europäische Interessen ein.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Der EWSA ist eine beratende Einrichtung der EU, die sich aus Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammensetzt und zur EU-Rechtsetzung beiträgt.

Europäischer Ausschuss der Regionen (AdR)
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die Stimme der Regionen und Städte in der Europäischen Union. EU-weit vertritt er Städte und Regionen und nimmt Stellung zu neuen Rechtsvorschriften, die sie betreffen (70 % aller EU-Rechtsvorschriften).

Europäische Investitionsbank (EIB)
Die Europäische Investitionsbank, deren Anteilseigner die EU-Mitgliedstaaten sind, vergibt langfristige Darlehen für Projekte im Sinne von EU-Zielen wie Klima, Verkehr oder Innovation. Mindestens die Hälfte der jährlichen EIB-Investitionen fließt in Klima-Projekte.