Die einzelnen Organe und Einrichtungen der EU sind für unterschiedliche Bereiche zuständig. Zusätzlich nehmen Agenturen in den Mitgliedstaaten verschiedene fachspezifische, wissenschaftliche und verwaltungstechnische Aufgaben wahr.
Wer sind sie – und was tun sie?
Im Europäischen Parlament sitzen direkt gewählte Abgeordnete aus allen EU-Ländern. Sie erörtern und ändern die Rechtsvorschriften.
Im Europäischen Rat sind die Staats- und Regierungsspitzen der EU vertreten. Unter dem Vorsitz seines Präsidenten legt er die allgemeine politische Richtung der EU fest.
Im Rat der EU kommen die Fachminister/innen aus den Mitgliedstaaten zusammen. Hier werden Gesetze erlassen und Politikbereiche koordiniert. Den Vorsitz führt derzeit Frankreich.
Die Europäische Kommission schlägt Gesetze vor, achtet auf die Einhaltung der EU-Verträge und verwaltet das Tagesgeschäft der EU.
Der Europäische Gerichtshof stellt sicher, dass die EU-Rechtsvorschriften in allen 27 Mitgliedstaaten einheitlich angewandt werden.
Die EZB kümmert sich um den Euro. Sie sorgt für Preisstabilität sowie für sichere und solide Banken in der EU.
Der Europäische Rechnungshof prüft, ob EU-Mittel korrekt und sinnvoll eingesetzt werden. Er fungiert als Hüter der finanziellen Interessen der EU-Bürger/innen.
Der Europäische Auswärtige Dienst ist der diplomatische Dienst der EU. Mit seinem EU-Außenbeauftragten Josep Borrell vertritt er die EU in der Welt. Der EAD hat seinen Sitz in Brüssel und unterhält weltweit 143 Delegationen.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist eine beratende Einrichtung der EU, die sich aus Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen zusammensetzt und zur EU-Rechtsetzung beiträgt.
Der Europäische Ausschuss der Regionen ist die Stimme der Regionen und Städte in der EU. Er vertritt lokale und regionale Behörden und berät zu neuen Gesetzen mit Auswirkungen auf die Regionen und Städte.
Die EIB ist die Bank der EU. Sie finanziert kleine und mittlere Unternehmen und investiert in Innovation, Infrastruktur, Klimaschutz und Umwelt.
Diese unabhängige Beschwerdestelle hilft Menschen, Unternehmen und Organisationen bei Missständen in der Verwaltungstätigkeit der EU.
Sie stellt sicher, dass die EU-Organe und -Einrichtungen bei der Datenverarbeitung personenbezogene Informationen schützen.
Der Europäische Datenschutzausschuss gibt Leitlinien und Empfehlungen zur EU-weiten Anwendung von Datenschutzvorschriften heraus.
Als amtliches Verlagshaus der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU ist es zentrale Anlaufstelle für offizielle Informationen zur EU.
EPSO organisiert die umfangreichen Auswahlverfahren für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU.
Erfahre, wie sie den EU-Institutionen bei der Umsetzung politischer Maßnahmen und bei der Entscheidungsfindung fachlich und wissenschaftlich zur Seite stehen.